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Rechtsschutz
Der Begriff Rechtsschutz steht in unserem Rechtsstaat(Deutschland) für das Grundrecht des Bürgers vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen, bzw. sein Recht geltend machen zu können. Die Rechtsschutzversicherung wird oft in der Umgangssprache als Rechtsschutz bezeichnet. Wir möchten diese beiden Begriffe hier etwas trennen und betrachten die Rechtsschutzversicherung und den Rechtsschutz als separate, aber eng verknüpfte Begriffe.
Rechtsschutz:
Der Anspruch auf rechtliches Gehör Grundgesetz Artikel 103 Absatz 1 und das Recht auf Rechtsschutz Grundgesetz Artikel 19 Absatz 4 sind Grundrechte.
Rechtsschutzversicherung:
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Individualversicherungen und ist eine Kostenversicherung. Sie deckt also die versicherten Kosten eines Rechtsstreites bis zu den, im Versicherungsvertrag, vereinbarten Entschädigungshöchstleistungen.
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