Navigation
Frequently Asked Questions
- Welche Wartezeiten bestehen in der Rechtsschutz Versicherung?
- Welche Laufzeit wähle ich für meinen Rechtsschutz Vertrag?
- Was beinhaltet die Rechtsschutzleistung "Mediation" in der Rechtsschutz Versicherung?
- Wie unabhängig ist die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG?
- Wo kann ich einen Seniorentarif in der Rechtsschutz Versicherung abschliessen?
- Benötige ich einen Versicherungsvertreter für den Abschluss einer Rechtsschutz Versicherung?
- Wo kann ich Rechtsschutz Versicherungen vergleichen und abschliessen?
- Was bedeuten in der Rechtsschutzversicherung die Begriffe Stichentscheid und Schiedsgutachten?
- Die ARAG Rechtsschutz. Was bedeutet in Familienbesitz? Ein kurzer Überblick.
- Rechtsschutz online, wie funktioniert das?
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit wird aber nicht angewendet bei Streitigkeiten wie z.B. Schadensersatzforderungen oder bei Strafrechtsschutzschäden, sowie bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz bei einem Versichererwechsel muss aber ohne zeitliche Unterbrechung der Vertragslaufzeiten zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfinden. Der Versicherungsschutz tritt dann bei einem unterbrechungslosen Übergang der Rechtschutzverträge im Schadensfall sofort ein.
In den meisten Fällen versichern wir unsere Kunden mit einjähriger Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch wenn er nicht vorher innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Bei einigen Rechtsschutz Versicherern gibt es einen Laufzeitrabatt, der Rabatt kann z.B. bei dreijähriger Vertragslaufzeit in der Rechtsschutzversicherung vereinbart werden. In unserem Versicherungsvergleich können Sie die unterschiedlichen Laufzeiten für die Rechtsschutz Versicherung einstellen. Standardmässig ist einjährige Vertragslaufzeit vorgegeben. Wählen Sie einfach in der Startmaske des Vergleichsrechners [Feld: Laufzeit] Ihre gewünschte Vertragslaufzeit aus und vergleichen Sie dann die Prämien.
Der Begriff "Mediation" kommt aus dem lateinischen(Vermittlung) und bezeichnet ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung von Konflikten zwischen unterschiedlichen Parteien.
Im Konfliktfall können durch Unterstützung einer dritten Person(Mediator) viel Aufwand, Ärger und Zeit gespart werden.
Der Mediator kann den Richter nicht ersetzen aber den Gang zum Richter ersparen! Die "Mediation" spart den Konfliktparteien Stress und Ärger, bzw. dem Rechtsschutz Versicherer ein eventuell teures Gerichtsverfahren. Es entsteht eine Win-Win Situation für alle Beteiligten des Konflikt(Rechtsschutz) Falles und aus diesem Grunde gehört die "Mediation" zu den sinnvollen und wichtigen Leistungen der Rechtsschutz Versicherung.
Mediation ist ein effektives, schnelles und unbürokratisches Verfahren.
Mediation ist lösungsorientiert, den Beteiligten soll geholfen werden.
Mediation ist ein sanftes Verfahren und nimmt Rücksicht auf die persönlichen Bedürfnisse und Emotionen der Betroffenen.
Allein die Konfliktparteien(Medianden) treffen die Entscheidungen, nicht Dritte.
Der Mediator(als unparteiische Person) hilft den Beteiligten im Gespräch, ihre eigenen Interessen zu erkennen und in eine sinnvolle und vernünftige Lösung umzusetzen.
Mediation ist für eine Vielzahl von Konflikten geeignet, bewährte Einsatzgebiete der Mediation sind zum Beispiel Arbeits-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die Versicherungsleistung Mediation wird von einigen Rechtsschutzversicherern erstattet. Die genauen Versicherungsleistungen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sie finden diese zusammen mit den Prämien und Leistungsbeschreibungen in unserem Vergleichsrechner.
Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG wurde 1964 als Tochtergesellschaft des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. gegründet.
Sie ist damit unabhängig von anderen Versicherungsunternehmen.
Der Verein KS(Kraftfahrer-Schutz) hatte mit der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG für seine Mitglieder eine eigene Rechtsschutzversicherung ins Leben gerufen, die sich mittlerweile zu einem ausgesprochenen Rechtsschutzspezialisten entwickelt hat. Insbesondere bei unabhängigen Versicherungsmaklern gilt die AUXILIA mit ihren innovativen Produkten als kompetenter Partner. Sie können die KS AUXILIA hier auf Rechtsschutz.net über unseren Vergleichsrechner berechnen und abschliessen.
Über unseren Vergleichsrechner können Sie Seniorentarife berechnen und abschliessen. Sind Sie Single können Sie dies ebenfalls in der Eingabemaske des Rechners angeben. Der Versicherungsvergleich berücksichtigt dann Ihr Alter und zeigt Ihnen entsprechend die Senioren Tarife auf.
Im Internetzeitalter können Sie ohne Versicherungsvertreter und ohne Zeitdruck Ihre Rechtsschutz Versicherung selber beantragen. Über unseren Versicherungsvergleich haben Sie Zugriff auf eine Vielzahl günstiger und leistungsstarker Rechtsschutzversicherer.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen und Sie sollten hier keine Berührungsängste haben. Ein kurzes, klärendes Telefonat ist besser als eine offene Frage welche später eventuell zu Problemen führt. Firmenrechtsschutz und alle umfangreicheren Rechtsschutz Deckungen sollten immer, über eine Bedarfsanalyse, zusammen mit uns bearbeitet werden.
Sie können hier ganz einfach die für Sie günstigste Rechtsschutz Versicherung über unseren Versicherungsvergleich ermitteln. Die Versicherungen in unserem Vergleichsrechner sind online über den Rechner zu beantragen. Alle notwendigen Formulare und Versicherungsbedingungen finden Sie über den Vergleich. Gerne gehen wir mit Ihnen gemeinsam den Vorgang telefonisch durch. So erhalten Sie eine kostenlose, schnelle, ehrliche und unkomplizierte Beratung während Sie am Bildschirm sitzen.
Beim Stichentscheid in einem Rechtsschutz-Schaden kann bei Ablehnung der Deckung durch den Rechtsschutzversicherer der Rechtsanwalt des Kunden(Versicherungsnehmer) argumentieren.
Beim Schiedsgutachten in einem Rechtsschutz-Schaden würde die Entscheidung ob eine Rechtsschutzdeckung besteht, ein vom Rechtsschutzversicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.
Unabhängig davon gilt für die Rechtsschutz Deckung immer: vor oder bei Beauftragung des Anwaltes für die nötige Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu sorgen. Dies übernimmt im Regelfall der beauftragte Anwalt für seinen Mandanten(Versicherungsnehmer/versicherte Person der Rechtsschutzversicherung)
Der ARAG Konzern ist mit seinen Versicherungsunternehmen der größte deutsche Versicherer in Familienbesitz. Im Bereich der Versicherungssparte Rechtsschutz gehört die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG zu den drei größten Anbietern weltweit.
Die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist die operative Führungsgesellschaft des Konzerns und leitet das Rechtsschutzgeschäft – national und international. Die Versicherungsgesellschaften der Sparten Komposit- und Personenversicherungen sowie die Dienstleistungsgesellschaften des Konzerns gruppieren sich unterhalb dieser operativen Holding.
In 2007 wurden Umsätze und Beiträge von knapp 1,4 Milliarden Euro weltweit erzielt. Aktuell(2008) sind rund 3700 Menschen in den jeweiligen Gesellschaften beschäftigt und kümmern sich um das Versicherungsgeschäft.
Die ARAG Aktiengesellschaft bildet als vermögensverwaltende Familienholding das gesellschaftsrechtliche Dach des ARAG Konzerns.
Der Umsatzanteil aus dem Bereich Rechtsschutz hat nach gebuchten Beiträgen 2007 in Deutschland bei 326.938.553 Millionen Euro gelegen und ist damit der größte Geschäftsbereich der ARAG. Rechnet man die Auslandsumsätze hinzu erreicht die ARAG alleine in der Rechtsschutzsparte über 584 Millionen Euro Umsatz(gebuchte Beiträge) weltweit.
ARAG Essentials
Die ARAG Essentials - Leitbild für den ARAG Konzern
Im Jahr 2005 ist im ARAG Konzern ein umfassender Leitbildprozess gestartet worden. Nach einer tief gehenden Evaluierung wurden die Zielvision, der Auftrag und die Werte für den Gesamtkonzern erarbeitet und schließlich das ARAG Leitbild - die ARAG Essentials - vom Konzernvorstand verabschiedet.
Das nachfolgende Leitbild haben wir 1 zu 1 von der Webseite der ARAG übernommen. Es gibt einen sehr guten Überblick über die Firmenphilosophie der ARAG.
Im neuen Selbstverständnis ist die ARAG der international anerkannte unabhängige Partner für Recht und Schutz.
International anerkannt verdeutlicht den wichtigsten Maßstab, an dem sich ARAG messen lässt: Die Wertschätzung des Kunden. Seine Anerkennung ist die Quelle für den Stolz von Führungskräften und Mitarbeitern. Mit dieser Aussage leitet der ARAG Konzern einen Perspektivenwechsel ein: Der Konzern betrachtet seine Leistungen mit den Augen von Kunden, Markt und Wettbewerb. Die internationale Anerkennung setzt voraus, dass die ARAG eine hohe Innovationskraft bei Produkten und Dienstleistungen unter Beweis stellt. Da es gilt, die Anerkennung des Kunden in der täglichen Arbeit durch Spitzenleistungen zu gewinnen, erhöht sich die Motivation für Führungskräfte und Mitarbeiter. „International anerkannt“ impliziert auch, dass sich ARAG konsequenter als bislang nach internationalen Standards bewerten lässt und somit transparenter wird.
Die unternehmerische Unabhängigkeit verleiht der ARAG Stabilität und ermöglicht es uns, unternehmerische Entscheidungen selbstständig zu treffen. Nur so kann die ARAG sich mit ganzer Kraft auf die Bedürfnisse der Kunden einstellen. Für die Mitarbeiter bedeutet die unternehmerische Unabhängigkeit: ARAG schafft Gestaltungsräume, die von allen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen verlangen.
Die Unabhängigkeit der ARAG garantiert eine langfristige und verlässliche Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse und Kundenerwartungen. Grundlage der Wertschöpfung ist der Fokus auf den Kunden, dem die ARAG auf gleicher Augenhöhe begegnet. Der Begriff Partner ist auch ein nach innen gerichtetes Motiv – für einen respektvollen, fairen und ergebnisorientierten Umgang miteinander im Konzern.
Recht und Schutz bietet als umfassendes Leistungsversprechen für den Kunden eine integrative Klammer für alle Produkte. „Recht und Schutz“ definiert das Spezialistentum neu und überträgt Kompetenz und Servicequalität aus dem Rechtsschutz auf andere Versicherungsbereiche. Damit wird die Mehrspartenrealität abgebildet. Das Begriffspaar „Recht und Schutz“ löst alte Dogmen auf und eröffnet neue Entwicklungsperspektiven für das Unternehmen.
Auch der "online" Rechtsschutz ist im Zeitalter des Internet ein stark wachsender Bereich. Es kann aber eine Internetrecherche nicht in allen Fällen die persönliche Beratung durch einen fachkundigen Rechtsberater ersetzen. Rechtsschutz im "do it yourself" Verfahren hat also ganz klar seine Grenzen. Die hier aufgezeigten Tips und Hinweise dürfen von daher nicht als Rechtsberatung oder als Ersatz für anwaltliche Unterstützung angesehen werden.
Wir beschäftigen uns hier unter anderem mit der Absicherung von Rechtsschutz Risiken. Als Arbeitshilfen haben wir eine Vielzahl von Informationen und auch Vergleichsmöglichkeiten unterschiedlicher Rechtsschutzversicherer auf diesem Fachportal.
Rechtsschutz "online" beginnt mit der Suche nach der richtigen Versicherungslösung. Ist man gut versichert und der aktuelle Fall versichert, bekommt der beauftragte Anwalt über die Rechtsschutzversicherung sein Honorar bezahlt. Bestehende Rechtsschutzfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wenn Sie vor Vertragsabschluss oder innerhalb der Wartezeiten anfallen. Von daher kann auch keine rückwärtige Absicherung erfolgen. Durch die Möglichkeit einen Rechtsschutzvertrag online abzuschliessen können Sie aber ohne Zeitdruck recherchieren und sich an neutraler Stelle informieren. Ein Vertreter, der zu Ihnen ins Haus kommt, ist für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht nötig.