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Was bedeuten in der Rechtsschutzversicherung die Begriffe Stichentscheid und Schiedsgutachten?
Beim Stichentscheid in einem Rechtsschutz-Schaden kann bei Ablehnung der Deckung durch den Rechtsschutzversicherer der Rechtsanwalt des Kunden(Versicherungsnehmer) argumentieren.
Beim Schiedsgutachten in einem Rechtsschutz-Schaden würde die Entscheidung ob eine Rechtsschutzdeckung besteht, ein vom Rechtsschutzversicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.
Unabhängig davon gilt für die Rechtsschutz Deckung immer: vor oder bei Beauftragung des Anwaltes für die nötige Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu sorgen. Dies übernimmt im Regelfall der beauftragte Anwalt für seinen Mandanten(Versicherungsnehmer/versicherte Person der Rechtsschutzversicherung)
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