Welche Wartezeiten bestehen in der Rechtsschutz Versicherung?

Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit wird aber nicht angewendet bei Streitigkeiten wie z.B. Schadensersatzforderungen oder bei Strafrechtsschutzschäden, sowie bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz bei einem Versichererwechsel muss aber ohne zeitliche Unterbrechung der Vertragslaufzeiten zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfinden. Der Versicherungsschutz tritt dann bei einem unterbrechungslosen Übergang der Rechtschutzverträge im Schadensfall sofort ein.