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	<title>Rechtsschutz</title>
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		<title>Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/wie-kann-ich-meine-rechtsschutzversicherung-kundigen/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kündigung Ihrer Rechtschutzversicherung können Sie ordentlich oder außerordentlich im Schadensfall bzw. nach einer Beitragserhöhung durchführen.
Wenn Sie Ihre bestehende Rechtschutzversicherung ordentlich kündigen möchten, so ist dies in erster Linie abhängig von der abgeschlossenen Vertragsdauer Ihrer Rechtschutzversicherung. In jedem Fall muss Ihre Kündigung drei Monate vor dem Vertragsende beim Versicherer vorliegen, da sich sonst die Versicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kündigung Ihrer Rechtschutzversicherung können Sie ordentlich oder außerordentlich im Schadensfall bzw. nach einer Beitragserhöhung durchführen.</p>
<p>Wenn Sie Ihre bestehende Rechtschutzversicherung ordentlich kündigen möchten, so ist dies in erster Linie abhängig von der abgeschlossenen Vertragsdauer Ihrer Rechtschutzversicherung. In jedem Fall muss Ihre Kündigung drei Monate vor dem Vertragsende beim Versicherer vorliegen, da sich sonst die Versicherung um ein weiteres Jahr verlängert.</p>
<p>Bei einer außerordentlichen Kündigung nach einer Beitragserhöhung haben Sie das Recht zur sofortigen Kündigung, wenn die Beitragserhöhung nicht mit Veränderung der bisher vereinbarten Versicherungsleistungen einher gegangen ist. Für die eigentliche Kündigung haben Sie einen Monat nach Zugang der Information zur Beitragserhöhung Zeit, um diese dem Versicherer zukommen zu lassen.<br />
Ein weiterer Grund der außerordentlichen Kündigung besteht, wenn der Versicherer unberechtigterweise die teilweise oder komplette Deckung ablehnt. Für die eigentliche Kündigung haben Sie einen Monat nach Zugang der Ablehnung der Leistungspflicht Zeit, um diese dem Versicherer zukommen zu lassen.<br />
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung besteht auch, wenn bereits für zwei Rechtschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten die Leistungspflicht vom Versicherer bejaht wird. In diesem Fall kann die Kündigung sogar von beiden Vertragspartner ausgehen. Zu Beachten ist nur, dass zur Vertragskündigung der eine Vertragspartner einen Monat nach Zugang der Anerkennung der Leistungspflicht Zeit hat, um diese dem andere Vertragspartner zukommen zu lassen.<br />
Die außerordentliche Kündigung im Schadensfall hat eventuell für den Versicherungsnehmer die Auswirkung, dass durch den fehlenden Aufnahmezwang für die Rechtschutzversicherer und die Kommunikation selbiger untereinander, der Versicherungsnehmer gegebenenfalls nicht so schnell einen neuen Rechtschutzversicherer findet, der ihn aufnehmen möchte.</p>
<p>Um sicher zu gehen, dass der Versicherer Ihre Kündigung auch erhalten hat, senden Sie ihm diese per Einschreiben zu. Wenn Sie das Einschreiben auch mit einem Rückschein versehen ist, dann erhalten Sie sogar einen schriftlichen Nachweis in Form einer Postkarte, dass Ihr Einschreiben beim Versicherer abgeliefert wurde.<br />
Alternativ schicken Sie ein Fax an Ihren Rechtschutzversicherer. Mit einem qualifiziertem Sendebericht erhalten Sie auch einen schriftlichen Nachweis des Zugangs beim Versicherer.</p>
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		<title>Werden die Kosten vom Versicherer übernommen, wenn ich eine Strafanzeige stelle?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/werden-die-kosten-vom-versicherer-ubernommen-wenn-ich-eine-strafanzeige-stelle/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:16:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Ihnen zur Last gelegt wird, dass Sie eine Straftat begangen haben sollen, so wird gegen Sie eine Strafanzeige erhoben. Im Rahmen der Rechtschutzversicherung ist eine Verteidigung gegen diesen Vorwurf möglich. Eventuell vorausgehende Ermittlungsverfahren schließt dies ein. Dafür muss allerdings beim Abschluss der Rechtschutzversicherung das Strafrecht im Leistungspaket enthalten sein.
Wenn Sie aber als Versicherter selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Ihnen zur Last gelegt wird, dass Sie eine Straftat begangen haben sollen, so wird gegen Sie eine Strafanzeige erhoben. Im Rahmen der Rechtschutzversicherung ist eine Verteidigung gegen diesen Vorwurf möglich. Eventuell vorausgehende Ermittlungsverfahren schließt dies ein. Dafür muss allerdings beim Abschluss der Rechtschutzversicherung das Strafrecht im Leistungspaket enthalten sein.</p>
<p>Wenn Sie aber als Versicherter selbst eine Strafanzeige stellen, so eröffnen Sie aktiv einen Rechtsakt. Da ein Versicherungsschutz nur für die versicherbaren Bereiche gilt, wird Ihnen eine Kostenübernahme von der Rechtsschutzversicherung verwehrt werden, denn dieser Vorgang ist nicht im Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung enthalten.</p>
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		<title>Was versteht man unter Vorsatztaten und sind diese mit versichert?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/was-versteht-man-unter-vorsatztaten-und-sind-diese-mit-versichert/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:16:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Tat, die einen Vorsatz voraussetzt, wird als „Vorsatztat“ bezeichnet. Der Täter handelt bei einer Vorsatztat willentlich und wissentlich oder auch grob fahrlässig, um einen Schaden gegen Personen oder Objekte herbeizuführen. Die aus seiner Tat entstehenden Folgen nimmt er dabei billigend in Kauf. Beispiele für Vorsatztaten sind Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Unterschlagung oder Betrug.
Grundsätzlich besteht für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Tat, die einen Vorsatz voraussetzt, wird als „Vorsatztat“ bezeichnet. Der Täter handelt bei einer Vorsatztat willentlich und wissentlich oder auch grob fahrlässig, um einen Schaden gegen Personen oder Objekte herbeizuführen. Die aus seiner Tat entstehenden Folgen nimmt er dabei billigend in Kauf. Beispiele für Vorsatztaten sind Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Unterschlagung oder Betrug.</p>
<p>Grundsätzlich besteht für Vorsatztaten, ob sie nun durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit begangen wurden, kein Rechtsschutz. Der Versicherer kann aber dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz trotzdem gewähren, wenn wie bei verkehrsrechtlichen Vergehen im passiven Strafrechtschutz ein Vorsatzvorwurf besteht, dem Versicherungsnehmer nur fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird oder sowohl die Möglichkeit einer vorsätzlichen als auch fahrlässigen Tat besteht.</p>
<p>Selbst bei einer Tat mit Vorsatz besteht nur dann ein Versicherungsschutz, wenn dem Versicherungsnehmer nicht rechtskräftig nachgewiesen werden kann, dass unter Vorsatz gehandelt wurde. Kann es ihm aber nachgewiesen werden und wird dieser rechtskräftig aufgrund der vorsätzlichen Handlung verurteilt, so entfällt der Versicherungsschutz. Dies kann allerdings auch rückwirkend vollzogen werden.</p>
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		<title>Mein Partner hat bereits eine Rechtsschutzversicherung. Was muss ich tun?</title>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:16:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie sich entschließen, mit ihrem Lebenspartner zusammenzuziehen oder Sie jetzt geheiratet haben und aufgrund dessen zusammen ziehen wollen, dann können Sie beide auch bestimmte Versicherungen zusammenlegen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
Zu den zusammenlegbaren Versicherungen gehört auch die Rechtschutzversicherung. Die Grundvoraussetzung für eine Zusammenlegung ist, dass Sie auch wirklich in einer häuslichen Gemeinschaft leben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie sich entschließen, mit ihrem Lebenspartner zusammenzuziehen oder Sie jetzt geheiratet haben und aufgrund dessen zusammen ziehen wollen, dann können Sie beide auch bestimmte Versicherungen zusammenlegen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.</p>
<p>Zu den zusammenlegbaren Versicherungen gehört auch die Rechtschutzversicherung. Die Grundvoraussetzung für eine Zusammenlegung ist, dass Sie auch wirklich in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Dies dokumentieren Sie rechtlich beispielsweise durch die Eintragung Ihres Partners im zuständigen Melderegister.</p>
<p>Bei der so bestehenden Doppelversicherung kann ein Vertrag gekündigt werden. In der Regel ist dies bei gleichen Vertragsleistungen der jüngere Versicherungsvertrag. Hat dieser allerdings ein umfangreicheres Leistungspaket als der alte, so kann stattdessen auch der ältere Vertrag gekündigt werden.<br />
Sie können einen der bestehenden Versicherungsverträge auch in eine Familienrechtschutzversicherung umwandeln. Damit wären sowohl Ihr Partner als auch dessen mögliche Kinder in dieser Rechtsschutzversicherung beitragsfrei eingeschlossen.</p>
<p>Wichtig für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherer von Ihnen durch namentliche Nennung über den zusätzlichen Versicherungsnehmer informiert wird. Der eigentliche Versicherungseinschluss Ihres Partners erfolgt dann mit der Aktualisierung des Versicherungsscheins. Mit dem neuen Versicherungsschein sind dann alle zur der neuen „Familie“ gehörenden Mitglieder versichert.</p>
<p>Beachten Sie bitte, dass sowohl bei der Aufnahme Ihres Lebenspartners in Ihre Rechtschutzversicherung als auch bei der Überführung Ihres Versicherungsvertrages in einen Familienrechtschutzversicherungsvertrag die Wartzeit je nach Versicherer neu beginnen kann, wenn die Zeit für die zuvor bestehende Rechtschutzversicherung nicht vom Versicherer mit der Wartezeit verrechnet wird. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate. Damit genießen Sie während dieser Zeit in aufkommenden Schadensfällen keinen Versicherungsschutz.</p>
<p>Für Versicherungsnehmer mit dem gleichen Versicherungsvertrag gilt, dass diese keine rechtlichen Streitigkeiten untereinander über die Rechtschutzversicherung austragen können.</p>
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		</item>
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		<title>Wie lange läuft die Rechtsschutzversicherung?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/wie-lange-lauft-die-rechtsschutzversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:15:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Dauer einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach der im Versicherungsschein angegebenen Zeit und wird in der Regel mindestens für ein Jahr abgeschlossen. Durch die Verlängerung des Versicherungszeitraumes beispielsweise auf fünf Jahre erhalten die Versicherungsnehmer einen Beitragsrabatt. Sie sind dann auch für diesen Versicherungszeitraum an die Versicherung gebunden und können vor dem Ablauf dieses Zeitraumes nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Dauer einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach der im Versicherungsschein angegebenen Zeit und wird in der Regel mindestens für ein Jahr abgeschlossen. Durch die Verlängerung des Versicherungszeitraumes beispielsweise auf fünf Jahre erhalten die Versicherungsnehmer einen Beitragsrabatt. Sie sind dann auch für diesen Versicherungszeitraum an die Versicherung gebunden und können vor dem Ablauf dieses Zeitraumes nicht einfach kündigen.</p>
<p>Geht bei ein- oder mehrjähriger Vertragslaufzeit dem Vertragspartner nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungszeitraumes eine Kündigung zu, verlängert sich der Vertrag („stillschweigend“) um ein weiteres Jahr.<br />
Beträgt die Vertragsdauer allerdings weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag meist ohne, dass es einer separaten Kündigung bedarf.</p>
<p>Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer den bestehenden Vertrag sowohl bei einer Beitragserhöhung als auch nach einem Rechtschutzfall innerhalb eines Jahres vorzeitig kündigen. Der Fall der vorzeitigen Kündigung liegt vor, wenn der Versicherer den Rechtschutz ablehnt, obwohl dieser zur Leistung verpflichtet ist. Verwehrt er den Anspruch des Versicherungsnehmers, so hat er dann auch nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem versicherten Zeitraum entspricht.</p>
<p>Es ist zu empfehlen, das Sie bei der Laufzeit Ihrer Rechtschutzversicherung nicht mehr als ein Jahr abschließen. So wahren Sie sich die Möglichkeit, nach Ablauf dieser Versicherungszeit zu einem besseren Angebot wechseln zu können.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sind vorsorgliche Beratungen auch mitversichert?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/sind-vorsorgliche-beratungen-auch-mitversichert/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:15:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Kostenübernahme im Rahmen der Rechtschutzversicherung ist die rein vorsorgliche Beratung in der Regel ausgeschlossen. Übernommen werden aber die Kosten für eine erste Beratung oder Auskunft von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts oder Notars in den Sachen Familien- und Erbrecht, wenn die Voraussetzung für diese Beratung die Änderung einer bestehenden Rechtslage, wie beispielsweise nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Kostenübernahme im Rahmen der Rechtschutzversicherung ist die rein vorsorgliche Beratung in der Regel ausgeschlossen. Übernommen werden aber die Kosten für eine erste Beratung oder Auskunft von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts oder Notars in den Sachen Familien- und Erbrecht, wenn die Voraussetzung für diese Beratung die Änderung einer bestehenden Rechtslage, wie beispielsweise nach einer Trennung, bei dem Versicherten ist. Diese Regelung umfasst auch das Recht zur Beratung bei den Angelegenheiten, die eingetragene Lebenspartnerschaften betreffen.<br />
Beispiele für die Beratungsfälle sind der zu ermittelnde Unterhaltsanspruch im Falle einer Trennung, die Sorgerechtsregelung für die Kinder während des Getrenntlebens der Ehepartner, ob Sie als Erbe in Frage kommen und wenn, wie viel Sie dann geerbt haben, sowie gegebenenfalls die Berechnungen zum eigenen Pflichtteilsanspruch.</p>
<p>Geht die Tätigkeit des Anwaltes über die Erteilung einer ersten Beratung oder Auskunft hinaus, dann entfällt die komplette Kostenübernahme durch den Rechtschutzversicherer auch für die bereits von ihm gewährte Beratung. Zu der ausschließenden Tätigkeit des Anwalts gehört bereits das Verfassen eines Schreibens oder das Gespräch mit der gegnerischen Partei.</p>
<p>Die Anzahl der Erstberatungen sind nicht beschränkt.</p>
<p>Manche Versicherer bieten aber bereits Zusatzversicherungen an, über die eine vorsorgliche Beratung wie zu einem arbeitsrechtlichen Auflösungsvertrag oder einer Testamentserrichtung möglich ist. Beim Abschluss von Zusatzversicherungen sollten Sie dann die Gesamtkosten für Ihre Rechtschutzversicherung immer im Vergleich zu den Versicherungspaketen anderer Versicherern sehen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bleibt der Versicherungsschutz bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland bestehen?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/bleibt-der-versicherungsschutz-bei-einer-wohnsitzverlegung-ins-ausland-bestehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:15:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich gilt zwar, dass die Rechtschutzversicherung zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen ohne Einschränkungen auch im europäischen Ausland den Versicherungsschutz übernimmt, aber wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten, wird dieser Grundsatz damit aufgehoben. Dabei ist es entscheidend, wie lange Sie sich an Ihrem neuen Wohnort im Jahr aufhalten werden. Denn von einer Wohnsitzverlegung spricht man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich gilt zwar, dass die Rechtschutzversicherung zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen ohne Einschränkungen auch im europäischen Ausland den Versicherungsschutz übernimmt, aber wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten, wird dieser Grundsatz damit aufgehoben. Dabei ist es entscheidend, wie lange Sie sich an Ihrem neuen Wohnort im Jahr aufhalten werden. Denn von einer Wohnsitzverlegung spricht man nur, wenn Sie sich mehr als 185 Tage im Jahr hier aufhalten. In diesem Fall würden Sie auch Ihren Lebensmittelpunkt vom In- ins Ausland verlegen.</p>
<p>Mit dieser Wohnsitzverlegung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz mehr. Der Versicherungsvertrag kann von beiden Seiten umgehend aufgehoben werden, ohne dass die Kündigungsfristen einzuhalten sind. Sie als Versicherungsnehmer müssen dazu nur eine Kopie der Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorlegen.</p>
<p>Falls Sie weiter eine Rechtschutzversicherung wünschen, sollten Sie allerdings ruhig bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob diese nicht auch einen Versicherungsschutz für das entsprechende Ausland anbietet. Wenn dem so ist, ist der bestehende Vertrag eventuell leicht und unkompliziert von Ihrem Versicherer umzuwandeln.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich im Urlaub im Ausland bin?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/zahlt-die-rechtsschutzversicherung-auch-wenn-ich-im-urlaub-im-ausland-bin/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:14:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich ist festgelegt, dass die Rechtschutzversicherung zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen ohne Einschränkungen auch im europäischen Ausland gilt. Dabei ist entscheidend, was in Ihren Vertragsbedingungen geschrieben steht. Denn wenn hier festgelegt wurde, dass einige Leistungsarten nur auf den innerdeutschen Raum begrenzt sind, dann haben Sie für diese auch keinen Versicherungsschutz im Ausland.
Manche Versicherer übernehmen über das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich ist festgelegt, dass die Rechtschutzversicherung zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen ohne Einschränkungen auch im europäischen Ausland gilt. Dabei ist entscheidend, was in Ihren Vertragsbedingungen geschrieben steht. Denn wenn hier festgelegt wurde, dass einige Leistungsarten nur auf den innerdeutschen Raum begrenzt sind, dann haben Sie für diese auch keinen Versicherungsschutz im Ausland.</p>
<p>Manche Versicherer übernehmen über das europäische Ausland hinaus den Versicherungsschutz in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira. Dabei setzen Sie voraus, dass die tätig werdenden Gerichte oder Behörden in diesem Bereich gesetzlich zuständig sind, sollte ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden würde.<br />
Bei den ganz neuen Rechtschutzversicherungsverträgen wird teilweise sogar ein weltweiter Versicherungsschutz angeboten. Und abweichend davon gelten für die Rechtschutzversicherung im außereuropäischen Ausland eine Gültigkeit von sechs Wochen.</p>
<p>Viele Versicherer übernehmen die ausländischen Anwaltskosten nur in der Höhe, wie Sie für Deutschland üblich wären. Da aber hier die Honorare für Anwälte mancherorts nicht an den Streitwert gebunden sind, können sie hier höher ausfallen. Diese Mehrkosten werden nicht in voller Höhe von den Rechtschutzversicherern getragen und müssen dann vom Versicherungsnehmer selbst übernommen werden.</p>
<p>Prüfen Sie in jedem Fall vor Abschluss der Rechtschutzversicherung, was in den Leistungsmerkmalen Ihres Vertrages festgelegt wurde, um bei einer anstehenden Wohnsitzverlegung ins Ausland einen ausreichenden Versicherungsschutz zu besitzen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kann ich den Arbeitsrechtsschutz einzeln abschließen?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/kann-ich-den-arbeitsrechtsschutz-einzeln-abschliesen/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:14:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Möglichkeit des Abschlusses eines Arbeitsrechtschutzes unabhängig von anderen Rechtschutzversicherungen besteht nicht, da er ein Teil der Privatrechtschutzversicherung ist.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Möglichkeit des Abschlusses eines Arbeitsrechtschutzes unabhängig von anderen Rechtschutzversicherungen besteht nicht, da er ein Teil der Privatrechtschutzversicherung ist.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn ich eine KFZ-Haftpflichtversicherung habe?</title>
		<link>http://www.rechtsschutz.net/brauche-ich-eine-verkehrsrechtsschutzversicherung-wenn-ich-eine-kfz-haftpflichtversicherung-habe/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:12:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutz.net/?p=79</guid>
		<description><![CDATA[Es gibt viele Situationen, in denen jeder noch so besonnene Verkehrsteilnehmer – auch unverschuldet – in einen Unfall verwickelt werden kann. Dies kann dramatische finanzielle Folgen haben, denn nicht immer ist die Frage der Schuld sofort zweifelsfrei zu klären. Und wer Recht hat, bekommt dies nicht automatisch zugesprochen.
Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Versicherung in dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt viele Situationen, in denen jeder noch so besonnene Verkehrsteilnehmer – auch unverschuldet – in einen Unfall verwickelt werden kann. Dies kann dramatische finanzielle Folgen haben, denn nicht immer ist die Frage der Schuld sofort zweifelsfrei zu klären. Und wer Recht hat, bekommt dies nicht automatisch zugesprochen.</p>
<p>Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Versicherung in dem Anwendungsbereich. Während die Haftpflichtversicherung Sie bei der Abwehr unberechtigten Schadenersatzansprüche gegen Ihre Person schützt, unterstützt die Verkehrsrechtsschutzversicherung Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüchen gegenüber anderen in Sachen des Verkehrsrechts.</p>
<p>Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Ausgleich von Vermögensnachteilen gegenüber dem Geschädigten. Dabei sind die schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von unnötigen Risiken für andere sowie das gefahrerhöhende Verhalten des Beschuldigten für den entstandenen Schaden verantwortlich. In diesem Fall muss sein Haftpflichtversicherer für den Anspruch aufkommen.</p>
<p>Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hingegen dient der gegebenenfalls auch rechtlichen Einforderung von Schadenersatzforderungen des Versicherungsnehmers gegen über einem Beschuldigten. Sie sichern sich dabei in vielen Bereichen des Straßenverkehrs ab. So sind Sie nicht nur als motorisierter Teilnehmer im Straßenverkehr abgesichert, sondern genießen auch einen rechtlichen Schutz als Fußgänger, als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln, als Radfahrer und als Führer fremder Fahrzeuge wie auch Mietwagen.<br />
Als motorisierter Teilnehmer können Sie als Versicherungsnehmer je nach Versicherungsart dabei sogar Eigentümer, Halter, Fahrer oder auch Insasse aller auf Sie zugelassener Kraftfahrzeuge sein. Im Rahmen einer Familienversicherung bezieht sich der rechtliche Schutz sogar für alle auf die Familie zugelassenen Fahrzeuge. Darüber hinaus umfasst der Schutz auch alle rechtmäßigen Fahrer und Insassen der für den Versicherungsnehmer versicherten Fahrzeuge.</p>
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