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Was beinhaltet die Rechtsschutzleistung "Mediation" in der Rechtsschutz Versicherung?
Der Begriff "Mediation" kommt aus dem lateinischen(Vermittlung) und bezeichnet ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung von Konflikten zwischen unterschiedlichen Parteien.
Im Konfliktfall können durch Unterstützung einer dritten Person(Mediator) viel Aufwand, Ärger und Zeit gespart werden.
Der Mediator kann den Richter nicht ersetzen aber den Gang zum Richter ersparen! Die "Mediation" spart den Konfliktparteien Stress und Ärger, bzw. dem Rechtsschutz Versicherer ein eventuell teures Gerichtsverfahren. Es entsteht eine Win-Win Situation für alle Beteiligten des Konflikt(Rechtsschutz) Falles und aus diesem Grunde gehört die "Mediation" zu den sinnvollen und wichtigen Leistungen der Rechtsschutz Versicherung.
Mediation ist ein effektives, schnelles und unbürokratisches Verfahren.
Mediation ist lösungsorientiert, den Beteiligten soll geholfen werden.
Mediation ist ein sanftes Verfahren und nimmt Rücksicht auf die persönlichen Bedürfnisse und Emotionen der Betroffenen.
Allein die Konfliktparteien(Medianden) treffen die Entscheidungen, nicht Dritte.
Der Mediator(als unparteiische Person) hilft den Beteiligten im Gespräch, ihre eigenen Interessen zu erkennen und in eine sinnvolle und vernünftige Lösung umzusetzen.
Mediation ist für eine Vielzahl von Konflikten geeignet, bewährte Einsatzgebiete der Mediation sind zum Beispiel Arbeits-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die Versicherungsleistung Mediation wird von einigen Rechtsschutzversicherern erstattet. Die genauen Versicherungsleistungen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sie finden diese zusammen mit den Prämien und Leistungsbeschreibungen in unserem Vergleichsrechner.
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