Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?

Um eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung zu erreichen, muss der zu verhandelnde Versicherungsfall im versicherten Zeitraum liegen. Dabei zählt der zu versichernde Zeitraum erst nach dem Ablauf der Wartezeit, die mit dem Vertragsabschluss vereinbart wurde. Diese beträgt je nach Versicherer drei bis sechs Monate, in welcher der Versicherer für eventuell auftretende Schadensfälle die Kostenübernahme nicht zusichern muss. Die Kulanz einiger Versicherer geht aber so weit, dass sie beim Wechsel eines Anbieters die letzte Versicherungszeit als Wartezeit des neuen Vertrages anrechnen. Damit entfällt in den meisten Fällen die Wartezeit.
Ausgeschlossen ist ebenfalls die Übernahme der Kosten für Schadensfälle, die sich auf einer Zeit vor dem Abschluss der Rechtschutzversicherung begründen.

Da sich die Versicherungsprämien der Rechtschutzversicherungen kaum unterschieden, sollten Sie gerade vor Abschluss eines Versicherungsvertrages in den Versicherungsbedingungen nachlesen, welche Kosten genau übernommen werden. Genau hier liegen die Unterschiede in der Kulanz der Bewilligung von Leistungen oder in der Höhe der zu bewilligenden Versicherungssummen.
Darüber hinaus werden die allgemeinen Versicherungsbedingungen von der Versicherungsgesellschaften häufig durch konkretere Versicherungs- und Tarifbedingungen ergänzt.

Gerade bei den Versicherungsbedingungen ist es gut zu wissen, welche Version der allgemeinen Versicherungsbedingungen zugrunde gelegt wird. So basieren die Versicherungsbedingungen einiger Versicherer auf den allgemeinen Versicherungsbedingungen aus dem Jahre 1994 oder aktueller. Liegt eine dieser Versionen Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde, so darf Ihre Rechtschutzversicherung selbst prüfen, ob im konkreten Fall eine Aussicht auf Erfolg der Klage besteht und im Anschluss daran gegebenenfalls der Kostenübernahme zustimmen oder diese ablehnen. Nicht selten wird hier die Kostenübernahme vom Versicherer aufgrund fehlender Erfolgsaussicht nicht gewährt.
Mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die noch vor 1994 Ihre Gültigkeit erlangten, wie beispielsweise die ARB 75 von 1975, ist dies anders. Bei diesen entscheidet Ihr Anwalt und nicht Ihre Versicherung, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Die Kosten des Anwalts werden dabei von der Versicherung in jedem Fall übernommen.

Die konkret nach dem Eintritt eines versicherten Rechtsschutzfalls von der Rechtschutzversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zu tragenden Kosten sind u. a. die Kosten für eine eventuell angefallene Kaution bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe, Ihren Anwalt, das Gericht, den Sachverständigen, die Zeugen und gegebenenfalls deren Arbeitsausfall, bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung sowie für den gegnerischen Anwalt, wenn diese von Ihnen (auch teilweise) zu tragen sind.

Darüber hinaus bieten einige Versicherungen auch telefonische kostenfreie Rechtsanwalt-Hotlines an, über die Sie sich eine erste Expertenmeinung zu Ihrem Schadensfall zeitnah einholen können.